18. Juni 2020

EU-Kartellverfahren: Apple droht Rekordstrafe von bis zu 26 Milliarden US-Dollar

Margrethe Vestager nimmt sich wieder einmal einen Monopolisten aus dem Silicon Valley zur Brust. So wird die oberste Wettbewerbshüterin der EU im Rahmen eines formellen Kartellverfahrens die Marktstellung des Bezahldienstes Apple Pay sowie des App Stores untersuchen. Damit zielt die Dänin auf das Herz des Servicegeschäfts von Apple. Sollte die EU-Kommissarin zu dem Ergebnis kommen, dass das US-Unternehmen gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt, droht den Amerikanern eine Buße von bis zu 26 Milliarden US-Dollar (10 % des letzten Konzernumsatzes).

Ich erwarte, dass die EU-Kommission nächstens weitere Kartellverfahren gegen Amazon, Alphabet und Facebook eröffnen wird. Alle genannten US-Unternehmen stehen im Verdacht ihre Marktposition auszunutzen, um den Wettbewerb um Kunden und neue Technologien zu behindern. Auch in Washington weht den US-Giganten ein rauer Wind ins Gesicht. Hier befasst sich derzeit praktisch jede Behörde, die theoretisch für Wettbewerbsfragen zuständig sein könnte, mit den Geschäftspraktiken der 4 großen Software-Unternehmen.

Was bedeutet das für uns als Aktionär? Solche Kartellverfahren sind extrem komplex und ziehen sich immer mehrere Jahre hin. Zumal die US-Unternehmen nicht dafür bekannt sind, Geldstrafen und andere Sanktionen ohne gerichtliche Überprüfung zu akzeptieren.

Ein Beispiel: Nach einem jahrelangen Untersuchungsverfahren verhängte die EU-Kommission im März 2004 die damalige Rekordstrafe von knapp 500 Millionen Euro gegen Microsoft. Ferner wurde der Software-Gigant verpflichtet, Quellcodes und andere Betriebsgeheimnisse der Konkurrenz zugänglich zu machen. Microsoft keilte zurück, verklagte die EU-Kommission in Luxemburg und veröffentlichte selbstverständlich keinen einzigen Quellcode. Erst Ende 2007 hatten die Rechtsbeistände der EU-Kommission Microsoft schließlich niedergerungen, als das EU-Gericht die Strafe bestätigte.

Freilich hat der hartnäckige Abwehrkampf der Microsoft der Aktie nicht zwingend geholfen. So blieb die Aktie in diesem Zeitraum damals deutlich hinter dem starken Gesamtmarkt (NASDAQ 100) zurück und schaffte per saldo nur unwesentliche Kursgewinne.  

Fazit: Die Nachricht aus Brüssel veranlasst mich nun nicht, von der Aktie der Apple abzurücken. Noch befindet sich das Verfahren in einem sehr frühen Stadium. Gleichwohl müssen wir als Anleger im Blick haben, dass die Unternehmen diesmal aus zwei Seiten, nämlich sowohl aus Brüssel als auch aus Washington in die Zange genommen werden. Auch dürften sich die eventuell verhängten Strafen diesmal durchweg im Milliardenbereich bewegen.

Ich habe den Sachverhalt für Sie genau im Blick und werde sofort Alarm schlagen und zum Verkauf der Aktie raten, sobald es in den anstehenden Kartellverfahren ans Eingemachte geht.  

Empfehlung: halten