10. Februar 2021

Zur Rose attackiert Trennprinzip zwischen Arzt und Apotheker

Die europäische Medizingesetzgebung basiert teilweise auf dem sog. Edikt von Salerno (1241). Dieses mittelalterliche Rechtswerk sieht dabei unter anderem eine strikte Trennung zwischen der Verschreibung eines Präparates durch den Arzt und der Besorgung des Präparates durch einen Apotheker vor. Mit der Übernahme der digitalen Konsultationsplattform Teleclinic.de hat Zur Rose dieses Trennprinzip im vergangenen Jahr gezielt erschüttert. Erstmals kann in Deutschland also Diagnose, Verschreibung und Beschaffung unter dem Dach einer Organisation bzw. eines Unternehmens erfolgen.

Erwartungsgemäß löst diese neuerliche Disruption (Zerstörung bestehender Marktstrukturen) erheblichen Widerstand verschiedener Lobbyverbände aus. So mobilisieren derzeit verschiedene Ärztekammern. Die Unionsfraktion des Bundestags wurde in dieser Frage bereits im Berliner Gesundheitsministerium vorstellig. Dort sieht man allerdings Stand heute keinen Handlungsbedarf und hat das Begehren der CDU/CSU-Fraktion zunächst abtropfen lassen.

Walter Oberhänsli – der Vorstandsvorsitzende der Zur Rose – zeigte schon in der Vergangenheit erhebliche Robustheit und Durchsetzungsfähigkeit, als er den deutschen Gesundheitsmarkt für die Digitalisierung aufgebrochen hat. Diese Eigenschaften wird der Schweizer auch künftig benötigen. Der europäische Apothekenmarkt ist milliardenschwer, und niemand teilt gerne. Ich beobachte die rechtliche Entwicklung insbesondere im Bezug auf die Preisbindung für verschreibungspflichtige Präparate in Deutschland genau. Das wird für die Disruptoren wie Zur Rose und Shop Apotheke noch ein dickes Brett. Sollte dieses Brett dereinst gebohrt sein, werden hierzulande die Dämme brechen.

Die Aktie der Zur Rose bleibt an der Börse Zürich gesucht. Auf Wochensicht rückte der Titel rund    13 % vor und hat für uns seit Einbuchung einen Buchgewinn von über 340 % geschafft. Wir bleiben zunächst investiert. (Halten)

Empfehlung: halten