4. Juni 2021

Zur Rose: Ich hebe Kauflimit auf 315 Franken an

Bekanntlich ist die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystem noch nicht besonders fortgeschritten. Dabei hat die Pandemie die Schwächen im System aufgedeckt. Folglich ist der Gesetzgeber nun energisch zur Tat geschritten und hat das sog. Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz verabschiedet. Auch die Länderkammer hat das Gesetzesvorhaben derweil  erfolgreich passiert. 

Was ist das Ziel? Das Gesetz soll die sog. digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) sowie die Telemedizin, also z. B. die ärztliche Videosprechstunde hierzulande voranbringen. Danach dürfen künftig Ärzte bis zu 30 % ihrer Behandlungen bzw. Sprechstunden digital erledigen. Zuvor war der Anteil der Videosprechstunden noch auf 20 % begrenzt.

Sie sehen schon: Wie üblich hat Berlin dieses Gesetz mit zahlreichen Quoten, Kontingenten und anderen Details „angereichert“. Gleichwohl bin ich optimistisch, dass Zur Rose mit der neuen Rechtsgrundlage in Deutschland erfolgreich arbeiten kann. Wichtig vor allem: Das Gesetz schreibt die Einführung des digitalen E-Rezeptes für den 1. Januar 2022 vor. Ich gehe davon aus, dass die Online-Apotheken wie Zur Rose und Shop Apotheke davon profitieren werden.

Ich bestätige meine aktuelle Kaufempfehlung für die Aktie der Zur Rose. Bislang konnte ich diese Transaktion für das NextGeneration-Depot noch nicht umsetzen, da ich das Kauflimit zu niedrig angesetzt hatte. Kaufen Sie bitte jetzt zu Kursen bis 315 CHF. Ich rate zunächst zu einer herabgesetzten Gewichtung der Aktie in Ihrem Depot, um gegebenenfalls nochmals nachlegen zu können.

Empfehlung: kaufen bis 315,00 USD

Börsenplatz: Zürich